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Verantwortungslos

In Deutschland existiert eine Tendenz, Entscheidungen möglichst im Vorhinein zu entscheiden, alle Fälle vorab zu durchdenken und nach einer bereits vorhandenen Blaupause abzuarbeiten. Im konkreten Falle muss sich niemand mehr der Mühe unterziehen, konkret zu entscheiden, was zu geschehen hat. Es ist schon geregelt! Der Minister, der Beamte, der Manager, der Berater – diese mutmaßliche Leistungs- und Entscheidungselite in Deutschland – ist so nicht mehr Akteur in einem Entscheidungsprozess, sondern nur der Verkünder eines unpersönlichen, abstrakten Urteils. Er ist nicht verantwortlich, nur das System. Die Institution hat entschieden oder besser noch: beschieden.

Bei Bauanträgen oder Steuerbescheiden mag so etwas ja noch angehen. Wenn es aber um Menschen – ihre Schicksale, womöglich ihr Leben – geht, darf und muss der Bürger jedoch erwarten dürfen, dass eine individuelle, angepasste Entscheidung des Verantwortlichen getroffen wird, der sich auch zu seiner Verantwortung bekennt. Der Mensch darf eine in doppeltem Sinne persönliche Entscheidung verlangen: Zum einen soll seine persönliche Situation ausreichend gewürdigt werden, zum anderen muss diese Würdigung durch eine oder mehrere Personen erfolgen, nicht durch ein mechanisiertes Entscheidungsprocedere oder anhand von Tabellen und vorgefertigten Verordnungen.